Welche Kosten entstehen Ihnen?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die sog. Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Beauftragen Sie also einen Anwalt mit der Abwicklung Ihres Schadens entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.

Verfügen sie über eine Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtschutz) übernimmt diese meist alle Kosten.

Im Falle einer Teilschuld reguliert die Haftpflichtversicherung nur einen entspr. Teil der Anwaltskosten. Kommt man z.B. zu dem Ergebnis, dass der Unfall von beiden Seiten zum gleichen Teil verursacht wurde, also ein Mitverschulden von 50% vorliegt, reguliert die Versicherung diesen Anteil Ihres Schadens und auch die Anwaltskosten auf dieser hälftigen Basis.

Bei unklarer Verschuldenssituation ist es immer ratsam, sich vorab zu informieren oder beraten zu lassen. Nutzen Sie hierzu vorab unseren Service einer telefonischen Beratung durch unsere Vertrauensanwälte.

Hotline zur Erstberatung

Bedenken Sie aber stets, also auch im Falle einer möglichen Kostenbeteiligung, dass Ihnen die anwaltliche Vertretung möglicherweise mehr Rechte und deshalb einen bessere Entschädigung sichert. Die gegnerische Versicherung wird Sie nicht auf zusätzliche Ansprüche hinweisen, Ihr Anwalt wird dies tun.

Vertrauen Sie den Anwälten der Deutschen Unfallhotline! Unsere Vertrauensanwälte für Ihr Recht!