Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt!

Wir helfen Ihnen.

Die Notwendigkeit, eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten eigenen Anwalts ergibt sich daraus, dass dieser nur für Sie aktiv wird. Ein Rechtsanwalt vertritt nur Ihre Interessen und verfügt über das notwendige vielschichtige und komplizierte know how der Schadensregulierung.

  • Der Anwalt erspart Ihnen Zeit, Nerven, lästigen Schriftverkehr und Verwaltungsaufwand.
  • Mit dem Anwalt werden Ihre Rechte vollumfänglich festgestellt.
  • Der Anwalt berät unabhängig und steht der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber.
  • Die Kosten für den Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.
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Unsere Vertrauensanwälte für Ihr Recht.

In aller Regel sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall die Versicherungsdaten des Unfallverursachers erhalten. Wenden Sie sich an die dort genannte Versicherung, so wird Ihnen unter der Überschrift Schadensmanagement postwendend eine Reparaturwerkstatt empfohlen die sich Ihres Problem annimmt. Das ist einerseits sehr praktisch, da man sich nicht um die Schadensabwicklung kümmern muss. Andererseits geschieht dies nicht nur zu Ihrem Vorteil:

Die Versicherung versucht den Schaden auf ihrer Seite möglichst gering zu halten!

Die Werkstatt will schnell und zügig das Reparaturentgelt erhalten!

Die Interessen des Geschädigten stehen weder bei der Versicherung noch der Werkstatt im Vordergrund. Es wird dabei oftmals übersehen, dass die Versicherung die gegnerische Partei ist und deshalb vornehmlich ihre eigene Interessen im Blick hat. Sie benötigen eine eigene Interessenvertretung um „Waffengleichheit“ herzustellen, da Sie in aller Regel mit der Materie überfordert sind und Gefahr laufen, Schadenspositionen wie z.B. einen merkantilen Minderwert, Fahrtkosten, Haushaltsführungsschaden etc. zu übersehen. Auch die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes wird oft falsch bewertet.

Vertrauen Sie den Anwälten der Deutschen Unfallhotline! Unsere Vertrauensanwälte für Ihr Recht!

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