Ihre Rechte bei einem Unfall

Neben dem Unfallschaden an Ihrem Kfz stehen Ihnen möglicherweise eine Reihe weiterer Schadensersatzansprüche zu:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Beschädigte Gegenstände im Fahrzeug
  • Kosten Audioanlage
  • An- und Abmeldekosten
  • Praxisgebühr
  • Arztrechnungen Privatpatient
  • Zuzahlung für Behandlung
  • Zuzahlung für Medikamente
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Kleidungsschäden mit Nachweis
  • Fahrtkosten Arzt, Behandlungen etc.
  • Unfallpauschale
  • etc.

Von der gegnerischen Versicherung oder dem Autohaus können Sie nicht erwarten, dass man Sie auf zusätzliche Ansprüche aufmerksam macht. Das Autohaus verfügt nicht über das notwendige Wissen, die Versicherung hat kein Interesse daran, Sie auf zusätzliche Ansprüche hinzuweisen.

Vertrauen Sie den Anwälten der Deutschen Unfallhotline! Unsere Vertrauensanwälte für Ihr Recht!